Mit dem Regionalbudget unterstützen wir Projekte und Initiativen vor Ort.
↓ Projektaufruf ↓ Projekte
Was ist das Regionalbudget?
Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Saale-Holzland
Auf der Grundlage der GAK-Bestimmungen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) stellt das Land Thüringen für die Regionen seit dem Jahr 2023 ein Regionalbudget zur Verfügung.
Die RAG Saale-Holzland e.V. tritt hierbei als Antragsteller gegenüber dem Freistaat auf und bringt als Solidargemeinschaft den 10 %igen Eigenanteil auf. Damit stehen unserer Region (je nach Haushaltslage) jährlich bis zu 200.000 € zusätzliche Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung.
Nach Bewilligung durch das Land Thüringen veröffentlicht die RAG in der Regel Anfang des Jahres einen Projektaufruf, so dass sich Akteure der Region mit eigenen Kleinprojekten (max. 20.000 € Gesamtkosten, Fördersatz 80 %) um die Förderung bewerben können. Jede RAG kann dabei eigene thematische Schwerpunkte setzen.
Auch im Jahr 2025 hat die RAG Saale-Holzland e.V. das Regionalbudget für die LEADER-Region Saale-Holzland beantragt und einen Projektaufruf veröffentlicht.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023–2027 unterstützen.
Projektaufruf
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie „Saale-Holzland aktiv – gemeinsam & nachhaltig“ 2023-2027 unterstützen.
Der Schwerpunkt der Förderung aus dem Regionalbudget 2025 liegt in der Saale-Holzland-Region im Handlungsfeld 1 „Gemeinsam für Attraktivität und Lebensqualität auf dem Land“ auf dem Thema
„Gemeinsam mit Nachbarn“
zur Schaffung von Austausch, Begegnung und Vernetzung sowie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements.
Treffpunkte sind Orte des Miteinanders, stärken Austausch und Begegnung. Diese Treffpunkte sollen gesichert, angepasst und weiterentwickelt bzw. neu geschaffen werden. Die Beteiligung verschiedenster Gruppen sowie der Ausbau von modernen Kommunikations- und Informationsangeboten sind dabei wichtige Eckpfeiler. Die Projekte sollen damit zur Förderung und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement, zur Stärkung von Willkommenskultur und sozialen Zusammenhalt beitragen.
Förderbedingungen
Die Kleinprojekte müssen unter Berücksichtigung des GAK-Rahmenplans den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kleinprojekte müssen im Gebiet der LEADER-Region Saale-Holzland umgesetzt werden.
Wer kann gefördert werden?
Das Förderangebot richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Kommunen, Vereine, Unternehmen), an natürliche Personen und Personengesellschaften.
Wie hoch ist die Förderung?
Es können Kleinprojekte mit bis zu 20.000 € Gesamtkosten gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 80 %. Der Eigenanteil ist in Form barer Eigenmittel zu leisten.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Die Projektanträge mit Finanzplan und Unterschrift müssen bis zum 31. März 2025 bei der Regionalen Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V. (RAG) eingereicht werden. Nehmen Sie gerne bereits im Vorfeld Kontakt mit dem Regionalmanagement auf, um Projekte gemeinsam zu beraten und zu qualifizieren.
Die Projektanträge werden von der steuerenden Arbeitsgruppe der RAG geprüft, bewertet und ausgewählt. Die Beschlussfassung erfolgt im RAG-Vorstand. Danach werden die Projektträger benachrichtigt und es kann ein Vertrag zur Förderung durch das Regionalbudget abgeschlossen werden.
Nach Vertragsabschluss, in der Regel ab Juni, kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.
Die Abrechnung der Projekte, d.h. ein (einfacher) Verwendungs- und Durchführungsnachweis, muss bis spätestens 31. Oktober 2025 (keine Verlängerung möglich!) vorgelegt werden. Eine Übertragung von Mitteln auf das nächste Jahr ist ausgeschlossen.

Auswahlkriterien
- Projekt leistet einen Beitrag zur Schaffung von Austausch, Begegnung und Vernetzung (max. 3 Punkte)
- Projekt fördert bürgerschaftliches Engagement (max. 3 Punkte)
- Projekt leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit (max. 5 Punkte)
- Projekt leistet einen Beitrag zur Digitalisierung (max. 2 Punkte)
- Projekt ist gemeinwohlorientiert angelegt (max. 2 Punkte)
- möglichst viele Menschen profitieren von dem Projekt (max. 2 Punkte)
- Projekt dient insbesondere Kindern und Jugendlichen oder bezieht diese explizit mit ein (max. 1 Punkt)
- Projekt ist generationsübergreifend angelegt (max. 1 Punkt)
- Projekt ist barrierefrei angelegt (max. 1 Punkt)
Insgesamt: 20 mögliche Punkte
Was ist zu beachten?
Für die Projektförderung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Projektträger und der Regionalen Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V. über die Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt abgeschlossen.
Projekte dürfen erst umgesetzt werden, wenn der Vertrag über die Projektförderung von beiden Partnern unterzeichnet ist. Ein vorzeitiger Beginn des Projektes führt zum Ausschluss der Förderung.
Ein formloses Anschreiben mit unterschriebenen Projektantrag, Finanzplan und Plausibilisierung der Kosten durch Angebote sind einreichen bei:
Regionale Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Nickelsdorf 1
07613 Crossen a.d. Elster
Ihre Ansprechpartnerinnen:
